Hier müssen wir etwas weiter ausholen, es gibt grundsätzlich 2 verschiedene Rechte, die wir gerne erklären.

  1. Das Urheberrecht des Fotografen: Dieses Recht ist nicht veräußerbar und bleibt immer bei Jeanette Hach Fotografie, das Recht auf die Namensnennung des Fotografen bei Veröffentlichungen fällt auch in diese Kategorie. Alle Fotos sind als Werk grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt. Die Fotos sind entweder als Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder im Sinne des § 71 Abs. 1 UrhG geschützt.
  2. Nutzungsrecht: Das ist das Recht um das es dem Kunden wohl hauptsächlich geht. Hier wird die Nutzung des Bildes für verschiedene Zwecke geregelt. Für den privaten Gebrauch (Abzüge machen, an Freunde weitergeben) sind alle unsere Bilder freigegeben, zusätzlich erlauben wir die private Nutzung in sozialen Netzwerken in Verbindung mit der Quellangabe www.blueorange-foto.com, die berufliche/gewerbliche Nutzung von Bildern ist nur in den Paketen Businessportraits Basis, Businessportraits Plus und im Bereich gewerbliche Fotografie enthalten.